Cannabis
Als Schmerztherapeutin habe ich die Aufgabe, den Patienten im Rahmen des sogenannten bio-psychosozialen Modelles umfassend zu befragen, zu untersuchen, die Beschwerden dann entsprechend einzuordnen und einen umfassenden Therapieplan zu erstellen.
Ich verschreibe seit mehr als 15 Jahren Cannabis in ganz wenigen ausgewählten Fällen, weil ich durch jahrelange Arbeit mit Schmerzpatienten nur in wenigen Fällen darauf ausweichen muss.
Mit der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis ist dieses Medikament, das durchaus seine Berechtigung hat, aber so in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, dass ich immer mehr Patienten mit nur der Frage nach der Rezeptierung von Cannabis habe.
Ich berate Sie dahingehend gern, behalte mir aber vor, Ihnen Alternativen aufzuzeigen.
Die Krankenkassen bezahlen die sehr kostenintensive Therapie mit Cannabis zurecht nur in ganz bestimmten Fällen.
Sollten Sie von Kollegen im sog. off-label-use (also ohne medizinische Indikation) auf Cannabispräparate eingestellt worden sein und nun eine Kostenerstattung durch die Kasse anstreben, bitte ich Sie, dies bei der Terminvereinbarung meiner Kollegin mitzuteilen.
Das Beantragen von Cannabis „auf Kasse“ bei medizinischer Indikation ist denkbar einfach – gerne berate ich hier Ihren verschreibenden Arzt und Sie brauchen keinen Termin bei mir.
Sollten Sie nämlich ohne medizinische Indikation an die Einnahme von Cannabis gewöhnt worden sein, befinden wir uns in einem sogenannten Zielkonflikt: sie haben zusammen mit einem Kollegen den einfachen bequemen Weg der Cannabiseinnahme gewählt, ich werde Ihnen wahrscheinlich nur eine beschwerliche Alternative mit viel Eigeninitiative anbieten können und nicht Cannabis auf Privatrezept.